Terms & Conditions


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Alphasol Tec AG. Sie gelten auch für künftige Lieferungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Anderslautende oder ergänzende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

2. Angebot / Bestellung

2.1 Soweit von Alphasol Tec AG nicht anders definiert, sind ihre Angebote freibleibend und unverbindlich.

2.2 Bestellungen sind für den Besteller verbindlich. Der Kaufvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch Alphasol Tec AG zustande. Im Webshop bestätigt Alphasol Tec AG nach Absenden der Bestellung den Eingang unmittelbar per E-Mail; der Kaufvertrag kommt diesfalls mit Zugang der Bestellbestätigung zustande.

2.3 Soweit Material und/oder Dienstleistungen im Angebot nicht ausdrücklich im Lieferumfang definiert sind, werden diese separat berrechnet.

3. Preise

3.1 Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben.

3.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer sowie allfällig weiteren gesetzlichen Abgaben.

3.3 Allfällige Kosten für Verpackung und Versand sind im Warenpreis nicht enthalten und werden separat berechnet und transparent ausgewiesen. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

3.4 Die Versicherung gegen Schaden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie durch Alphasol Tec AG zu besorgen ist, gilt sie als im Auftrag des Bestellers abgeschlossen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlung der Ware erfolgt mittels der zur Verfügung gestellten Zahlungsarten.

4.2 Rechnungen sind innerhalb von dreissig Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, wenn und soweit die Zahlung in der Schweiz in Schweizerfranken zur freien Verfügung der Alphasol Tec AG gestellt worden sind.

4.3 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungsfristen nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, einen Verzugszins von 5% zu bezahlen.

4.4 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die Alphasol Tec AG nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Die Zurückbehaltung oder Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen, und die Verrechnung mit von Alphasol Tec AG nicht schriftlich anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Bestellers ist unzulässig.

5. Lieferfrist

5.1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich. Soweit die Alphasol Tec AG Angaben zu Lieferfristen im Webshop macht, handelt es sich um geschätzte Lieferfristen; diese sind unverbindlich.

5.2 Mit der Bestellbestätigung wird dem Besteller ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit dem Besteller Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart. Bei den Terminen handelt es sich um unverbindliche Termine, welche von der Alphasol Tec AG jederzeit geändert werden können.

5.3 Alphasol Tec AG ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern.

6. Technische Unterlagen

6.1 Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Alphasol Tec AG und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt werden, noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht, noch zur Anfertigung des Produktes oder von Bestandteilen verwendet werden. Sie dürfen für die Wartung und Bedienung benutzt werden, soweit sie entsprechend gekennzeichnet sind.

6.2 Angaben in technischen Unterlagen beinhalten keine Eigenschaftszusicherungen. Massskizzen, Schaltungsschemata, Abbildungen und Gewichtsangaben in den Preislisten und Drucksachen sind nicht verbindlich. Verbindliche Angaben werden von Fall zu Fall auf besondere Anfrage gemacht.

6.3 Allfällige in den Besitz des Bestellers gelangende technische Unterlagen sind vorbehältlich einer anderslautenden Mitteilung der Alphasol Tec AG nach Abschluss des Auftrages unaufgefordert zurückzugeben, digitale Unterlagen sind zu löschen.

7. Vorschriften am Bestimmungsort

Werden die Produkte der Alphasol Tec AG für den Gebrauch im Ausland vorgesehen, hat der Besteller Alphasol Tec AG rechtzeitig auf die gesetzlichen, behördlichen und andere Vorschriften im Bestimmungsland aufmerksam zu machen, die bei Erfüllung des Vertrags zu beachten sind.

8. Eigentum, Nutzen und Gefahr, Transport, Versicherung

8.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Alphasol Tec AG bis der Besteller alle Forderungen beglichen hat, die Alphasol Tec AG ihm gegenüber zustehen. Solange nicht alle Forderungen beglichen sind, ist die Alphasol Tec AG berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Eintragung eines etwaigen Eigentumsvorbehalts an allen im Eigentum der Alphasol Tec AG stehenden, sich jedoch im Besitz des Bestellers befindenden Waren zu veranlassen.

8.2 Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Lieferwerk an den Besteller über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko unter ähnlichen Klauseln oder einschliesslich Montage erfolgt. Wird der Versand verzögert aus Gründen, die Alphasol Tec AG nicht zu vertreten hat, lagert die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

9. Prüfung der Lieferung, Mängelrügen

Der Besteller hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und, falls sich Mängel ergeben, der Alphasol Tec AG diese innerhalb von zwei (2) Werktagen anzuzeigen. Versäumt der Besteller die rechtzeitige Anzeige der Mängel, gilt die gekaufte Ware als genehmigt. Vorbehalten bleiben Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar sind (versteckte Mängel). Versteckte Mängel sind innerhalb von zwei (2) Werktagen nach deren Feststellung der Alphasol Tec AG anzuzeigen.

10. Gewährleistung

10.1 Soweit nicht gesetzlich zwingend längere Gewährleistungsfristen gelten, verpflichtet sich Alphasol Tec AG für die Dauer von zwölf (12) Monaten vom Tage der Versandbereitschaft an, alle Teile, die nachweislich infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach eigener Wahl instand zustellen oder zu ersetzen. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen erlischt sechs (6) Monate nach ihrer Lieferung, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung.

10.2 Der Besteller ist berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Vertragspreises zu verlangen, wenn

– die Nachbesserung oder Nachlieferung unmöglich ist,

– Alphasol Tec AG die Nachbesserung oder Nachlieferung in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt oder wenn

– Alphasol Tec AG die Nachbesserung oder Nachlieferung verweigert oder schuldhaft verzögert.

10.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel zufolge normaler Abnützung, mangelhafter Lagerung oder Wartung, Missachtung der Montage- und Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemässe Eingriffe des Bestellers oder Dritter, die Verwendung von Nicht-Originalteilen sowie Mängel aus anderen Gründen, die Alphasol Tec AG nicht zu vertreten hat.

10.4 Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, Leistung oder Beratung, insbesondere auf Ersatz eines Schadens, der unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, sowie Schadenersatz wegen Rücktritts vom Vertrag, ist ausgeschlossen.

10.5 Sensoren dürfen nicht für nukleare Anlagen eingesetzt werden. Jegliche Gewährleistung sowie jegliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Haftung

Die Alphasol Tec AG haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte, direkte Schäden, die an der Ware entstehen. Soweit gesetzlich zulässig wird jede weitergehende Haftung ausgeschlossen.

12. Datenschutz

Es gelangen die Datenschutzbestimmungen der Alphasol Tec AG zur Anwendung.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

13.1 Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Bütschwil-Ganterschwil.

Alphasol Tec AG ist auch berechtigt, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.

13.2 Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss sämtlicher internationaler kollisionsrechtlicher Normen sowie des UNKaufrechts (CISG).